Im Zuge der am 3. November 2020 in Österreich inkrafttretenden, neuen Corona-Verordnungen der österreichischen Bundesregierung musste auch der für 19. November geplante Saisonstart in Obertauern verschoben werden.
Man hatte sich vorbereitet. Sicherheitskonzepte entwickelt und umfangreiche Hygienemaßnahmen ergriffen. Buchungs-Stornos aufgrund der von diversen Nachbarländer ausgesprochenen Reisewarnungen beherzt in Kauf genommen. Neu geplant, sich den ständig neuen Rahmenbedingungen angepasst. Optimistisch das Motto „The snow must go on in Obertauern“ gelebt und sich auf den Saisonstart am 19. November gefreut.
Und dann, am Samstag, den 31. Oktober 2020, die Hiobsbotschaft der österreichischen Bundesregierung: Alle touristischen Einrichtungen in Österreich müssen im November geschlossen bleiben. Und dies vor dem Hintergrund, dass es eigentlich kaum Coronainfektionen in Hotels gab und die heimische Gastronomie sämtliche Sicherheits- und Hygienekonzepte gesetzeskonform und erfolgreich umgesetzt hatte.
Saisonstart in Obertauern fällt Lockdown „Light“ zum Opfer
Betroffen von dieser mit 3. November in Kraft tretenden Verordnung sind, unter anderem, sowohl Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, als auch Seilbahnen. Bis – „voraussichtlich“ – 30. November heißt es in Österreich also „Licht aus“ für den Tourismus. Was nach dem 30. November „erlaubt“ ist, steht bislang in den Sternen, oder in den noch nicht verlautbarten Plänen der österreichischen Bundesregierung. Fakt ist, dass es ein „NO-VEMBER“ werden wird.
Denn Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind in ganz Österreich lediglich im Zuge „geschäftlicher“ Zwecke und im Zuge einer Ausbildung erlaubt. Die Aufnahme von Touristen ist behördlich untersagt.
Auch Restaurants und Bars müssen in Österreich zur Gänze geschlossen bleiben. Sie dürfen lediglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr einen Liefer- und Abholdienst anbieten.
Geschäfte bleiben zwar geöffnet, unterliegen aber, neben der mittlerweile obligatorischen Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, einer Personenbegrenzung. So müssen pro Kunden zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Andernfalls darf lediglich immer nur eine Person eingelassen werden.
Nächtlicher Hausarrest
Zudem gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, also ein Verbot, den eigenen Wohnbereich in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr zu verlassen. Diese Verordnung gilt vorerst bis 12. November, mit der Option auf Verlängerung.
Harte Maßnahmen, bei denen selbst die bislang bekritelten Verordnungen wie eine für 22 Uhr geltende „Sperrstunde in Salzburg“, paradiesisch klingen.
Seilbahnen nur für Profisportler nutzbar
Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen laut Verordnung nicht zu Freizeitzwecken genutzt werden. Lediglich Profi-Sportler haben hier eine Ausnahmegenehmigung. Dass dieser Status in der Praxis jedoch für die Seilbahner schwer überprüfbar ist, zeigen zurzeit etwa die Gletscherbahnen Kaprun auf. Sie haben sich entschlossen, das Skigebiet am Kitzsteinhorn, in dem der November eigentlich Hochsaison ist, ebenfalls mit 3. November 2020 zu schließen. Offizielle Begründung: Die Beurteilung, ob es sich bei Personen um Profi-Sportler oder um Freizeitsportler handle, sei den Mitarbeitern der Gletscherbahnen schlichtweg nicht möglich. Deswegen habe man sich für die „sichere“ Variante der Schließung entschieden.
Wie auch in Obertauern, hofft man nun auch dort auf einen Saisonstart im Dezember.
Quarantänepflicht für aus Risikogebieten heimkehrende Deutsche
Ziel aller Maßnahmen ist natürlich die aktuellen Infektionszahlen in Österreich zu stabilisieren und schrittweise wieder abzusenken. Ob und bis wann dies aber so weit gelingt, dass Österreich zumindest von den wichtigen, touristischen Herkunftsländern nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird, ist ungewiss.
Eine für den Wintertourismus in Österreich jedoch überlebensnotwendige Frage. Denn ab 8. November 2020 soll etwa in Deutschland die bundeseinheitliche Regelung zur Quarantänepflicht in Kraft treten. Zwar gibt es bundesländerspezifische Unterschiede, aber grundsätzlich wird die Quarantäne frühestens fünf Tage nach der Einreise aus einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Gebietes enden. Frühestens, weil dies voraussetzt, dass der eingereisten Person ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis vorliegt. Der Test darf allerdings erst frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Die geltenden Bestimmungen findet man auf der Seite des deutschen Bundesgesundheitsministeriums unter „Regelungen für Reiserückkehrer“.
Hoffnung auf Saisonstart in Obertauern Mitte Dezember
Wie auch immer sich die zurzeit herrschenden Lockdowns auswirken werden. In Obertauern ist man zuversichtlich und hofft darauf, dass es spätestens Mitte Dezember 2020 „The snow must go on“ heißt und die Skisaison 2020/21 beginnen und in Folge so ungestört wie möglich verlaufen kann.

Mir tut die ganze Tourismusbranche leid, zumal sie sich intensiv um alle erdenklichen Hygienemassnahmen bemüht hat, um uns einen sicheren Urlaub zu ermöglichen. Hier stellt sich sicher die Frage der Verhältnismäßigkeit.