Wie die österreichische Bundesregierung bei einer Pressekonferenz am 8. Dezember 2021 bekanntgab, endet der Lockdown in Österreich „für Geimpfte“ und Genesene planmäßig am 12. Dezember 2021. Entwarnung für den Skiurlaub bedeutet dies dennoch nicht – denn jetzt sind die Bundesländer am Zug. So ist ein Skiurlaub im Land Salzburg erst ab 17. Dezember möglich: An diesem Datum sperren Gastronomie und Hotellerie auf.
Es war wohl eine der am meist gefürchteten und zugleich sehnlichst ersehnten Pressekonferenzen der vergangenen Monate. Kaum ein österreichischer Gastronom oder Touristiker, der am Mittwoch, dem 8. Dezember 2021, um 13 Uhr nicht vor dem Fernseher saß und wie das Kaninchen vor der Schlange reglos auf den Bildschirm starrte. Ging es doch darum, dass die österreichische Bundesregierung endlich verkünden wollte, wie es nach dem mit, eigentlich verbindlich für alle am 12. Dezember 2021 enden sollenden, Lockdown weitergeht.
Vorangegangen war eine Zeit des Bangens und Spekulierens. Zahlreiche Politiker wurden nicht müde, immer wieder mit – letztendlich nicht zuletzt bezüglich ihrer Widersprüchlichkeit entbehrlichen – Wortmeldungen zur Öffnung nach dem Lockdown auf sich aufmerksam zu machen. Zu „normalen“ Zeiten überhört, versuchte man vor dem Hintergrund, dass mit der kommenden Entscheidung nicht nur die eigene wirtschaftliche Existenz sondern auch die vieler Gastronomie-Mitarbeiter auf eine harte Probe gestellt wird, natürlich jedes Statement zu analysieren. Einziges Ergebnis: Große Verwirrung und anhaltendes Hoffen und Sorgen um die Wintersaison 2021/22.
Als Common Sense gilt und galt wohl einzig, dass bei allen Öffnungsschritten 2-G gilt. Für Ungeimpfte heißt es weiterhin nicht nur warten, sondern impfen.
Lockdown-Ende Salzburger Land: Start der Hotellerie für 17. Dezember 2021 festgelegt
Mit Freitag, 17. Dezember 2021, ist es nun zumindest für geimpfte und genesene Personen so weit: Sie können nach 21 Monaten erstmals wieder Skiurlaub in Salzburg machen.
So zumindest der Plan. Denn die Erfahrung aus dem vergangenen Winter zeigt, dass angekündigte Öffnungstermine nicht unbedingt eingehalten werden müssen. So folgte im Skiwinter 20/21 auf einen NO-VEMBER im Skigebiet kurz vor dem angekündigten Öffnungstermin zu Weihnachten die Hiobsbotschaft, dass Skiurlaub erst im Januar möglich sei. Aber auch dies entpuppte sich als Fehlinformation. Denn auch im Januar 2021 hieß es No-Show für Skiurlauber. Auch der Öffnungstermin für Anfang Februar 2021 wurde, wie auch jener für das Frühjahr 2021 oder den Osterurlaub letztendlich doch nicht eingehalten.
Auch Salzburger Gastronomie erst ab 17. Dezember geöffnet
Für die Salzburger Gastronomie ist ebenfalls Freitag, 17. Dezember, als Öffnungstermin geplant. Bis dahin wird man wohl oder übel weiterhin auf Take-Away-Angebote zurückgreifen müssen. Voraussetzung für die Gastronomieöffnung sind fix zugewiesene Sitzplätze. Après-Ski-Lokale sowie Nachtlokale sind von der Öffnung ausgenommen. Weiters gilt eine Sperrstunde um 23 Uhr.
Einen guten Überblick der jeweils aktuellen Covid-19-Verordnungen und Maßnahmen im Bundesland Salzburg findet man auf der Homepage vom Land Salzburg.
In Österreich ab 12. Dezember bundesweit geltende Regelungen
Die österreichweit gültigen Maßnahmen sind als Mindeststandards an Schutzmaßnahmen zu sehen. Denn die Bundesländer können und werden zusätzliche Maßnahmen setzten.
Einheitlich streng ist lediglich die Regelung für Ungeimpfte. Für sie bleiben die bisherigen Ausgangsbeschränkungen aufrecht.
Bundesweit gilt ab Sonntag, 12. Dezember:
- In allen geschlossenen Räumen gilt zusätzlich zu 2-G eine FFP2-Maskenpflicht.
- Die Gastronomie darf öffnen. Allerdings mit einer Sperrstunde um 23 Uhr. Es müssen fixe Sitzplätze zugewiesen sein.
- Kulturveranstaltungen dürfen bei zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden. Die Personenanzahl ist mit 1000 Personen begrenzt.
- Sport ist sowohl innen als draußen mit einem 2-G-Nachweis erlaubt. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei unmittelbarer Sportausübung, wie auch der Mindestabstand.
- Der Handel und körpernahe Dienstleistungen dürfen ab Montag, 13. Dezember 2021 öffnen.
- Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3-G.
- Nachtgastronomie und somit die dieser gleichgestellten Après-Ski-Lokale bleiben geschlossen.