Österreich geht zur Zeit einen eher gemäßigten Weg hinsichtlich Beschränkungen zur Pandemiebekämpfung. An neuen Regelungen trat ab 11. Januar „lediglich“ eine Maskenpflicht im Freien und eine verschärfte 2-G-Nachweispflicht im Handel in Kraft. Eine Übersicht der für den Skiurlaub relevanten Maßnahmen.
Die gute Nachricht vorweg: Ein allgemeiner Lockdown dürfte trotz explodierender Infektionszahlen und allen Unkenrufen zum Trotz wohl weiterhin nicht geplant sein. Er gilt – wie auch das Schließen von Schulen – als „Ultima Ratio“.
Zu kurzzeitigen Schließungen kommt es in Skigebieten trotzdem. Denn zahlreiche Betriebe kämpfen mit kranken oder sich in Quarantäne befindenden Mitarbeitern. Mangels einsatzfähiger Arbeitskräften muss in Folge oft einige Tage zugesperrt werden, bis die Mitarbeiter genesen oder aus der Quarantäne freigetestet sind.
Für zusätzliche Verunsicherung sorgte bei den heimischen Touristikern am 14. Januar die Tatsache, dass Deutschland erneut eine Reisewarnung für Österreich aussprach. Die Alpenrepublik gilt mit Sonntag, 16. Januar 2022, somit als Corona-Hochrisikogebiet. Nähere Informationen zu den Auswirkungen auf den Skiurlaub im Salzburger Land findet man im Beitrag „Deutschland spricht erneut Reisewarnungen für Österreich aus“.
FFP2-Maskenpflicht im Freien und verstärkte 2-G-Kontrollen
In Österreich selbst wurden die bislang geltenden Regelungen trotz Omikron-bedingt steigender Infektionszahlen nur minimal verschärft. So traten mit 11. Januar lediglich eine Maskenpflicht im Freien und eine verschärfte 2-G-Kontrollpflicht für den Handel in Kraft.
Erleichterungen gibt es hingegen bei der Reglung hinsichtlich Kontaktpersonen und Quarantäne. Seit 8. Januar gelten drei Mal geimpfte Erwachsene und zweimal geimpfte Kinder nicht mehr als Kontaktpersonen von Infizierten und müssen somit nicht mehr in Quarantäne. Vorausgesetzt natürlich, sie wurden nicht selbst positiv getestet. Zudem gelten auch Personen, die FFP2-Masken getragen haben, nicht mehr als Kontaktpersonen. Ein Freitesten aus einer etwaigen Quarantäne können sich sowohl Infizierte als auch als Kontaktpersonen eingestufte Menschen am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test.
Die für den Skiurlaub im Januar in Salzburg geltenden Maßnahmen im Überblick
Generell gilt in Österreich
- 2-G-Nachweis
Um am „normalen“ Leben teilnehmen zu können, bedarf es nach wie vor eines gültigen 2-G-Nachweises. Man muss also vollständig genesen oder geimpft sein.
Der „Lockdown für Ungeimpfte“ besteht nach wie vor. Er wurde vorerst bis 30. Januar verlängert. - Schwangere, die keinen gültigen 2-G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Settings) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig.
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind von den Maßnahmen nicht betroffen
- Kinder ab dem 12. Lebensjahr brauchen einen 2-G-Nachweis
Für österreichische, schulpflichtige Kinder gilt der Ninja-Pass als 2-G-Nachweis.
Für schulpflichtige Gästekinder im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt ein „Holiday-Ninja-Pass“. Details zum „Holiday-Ninja-Pass“ findet man auf der Homepage von „Sichere Gastfreundschaft“. - FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- FFP2-Maskenpflicht im Freien
Die FFP2-Maskenpflicht im Freien gilt überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann.
Davon ausgenommen sind Situationen, in denen der Mindestabstand lediglich für kurze Zeit unterschritten wird. Wie etwa beim Vorbeigehen am Gehsteig, beim Sport …
Details zu diesen Maßnahmen findet man auf der Seite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Regelungen für die Seilbahn-Nutzung
- 2-G-Pflicht
- FFP2-Maskenpflicht an allen Seilbahnen und in den dazugehörenden Bereichen wie Kassa …
- Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von der 2-G-Nachweispflicht ausgenommen.
Für sie reicht zudem statt der FFP2-Maske ein „normaler“ Mund-Nasen-Schutz. - Beim Kauf des Skipasses sind 2-G-Nachweis und Lichtbildausweis vorzulegen.
Nachweis und Ausweis sind auch beim Skifahren mitzuführen.
Für die Gastronomie gilt:
- Restaurants und Skihütten dürfen geöffnet sein.
- Gültiger 2-G-Nachweis.
- Registrierungspflicht.
Diese gilt auch für dreifach geimpfte Gäste, obwohl sie keine Kontaktpersonen mehr werden können. - Sperrstunde ab 22 Uhr
- Nachtgastronomie inkl. Aprés-Ski, Stehgastronomie und Barbetrieb bleiben geschlossen.
- Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden.
- FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
In den Hotels gilt
- Gültiger 2-G-Nachweis für alle Gäste ab dem 12. Lebensjahr.
- FFP2-Maskenpflicht.
- Wellnessbereich geöffnet.
- Körpernahe Dienstleistungen (Massage, Kosmetik …) sind erlaubt.
- Sperrstunde 22 Uhr.
- Alle Mitarbeiter müssen geimpft, getestet oder genesen sein.
In Geschäften:
In Betriebsstätten des „nicht-lebensnotwendigen” Handels muss spätestens beim Erwerb der Ware der 2-G-Nachweis der Kunden kontrollieret werden. Dafür ist auch ein Lichtbildausweis mitzuführen.
Bei Nichteinhaltung droht Kunden eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 500.– Euro.
2-G+ bei der Einreise nach Österreich
Für den Skiurlaub im Januar in Salzburg gilt bei der Einreise nach Österreich prinzipiell die 2-G+-Regel.
Das bedeutet, dass man geimpft oder genesen UND PCR-getestet sein muss, um nicht in Quarantäne zu müssen.
Der PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein.
Ausgenommen davon sind etwa Personen, die einen Drittstich (Boosterimpfung) erhalten haben.
Personen, die 2-G+ nicht erfüllen (also zwar geimpft oder genesen sind, aber keinen negativen PCR-Test bei der Einreise mitführen) müssen ein Pre-Travel-Clearance durchführen und sich in Quarantäne begeben. Aus dieser kann man sich freitesten, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
Gelockerte Einreisebestimmungen
Auch Länder wie
Dänemark,
Niederlande,
Norwegen und das
Vereinigtes Königreich,
werden ab Montag, 24. Januar 2022 nicht mehr als Virusvariantengebiete eingestuft. Damit können Drittgeimpfte aus aller Welt ohne Auflagen nach Österreich einreisen.
Detailinformationen zur Einreise nach Österreich gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums.
Reist man mit dem Auto in das Skigebiet, ist zudem zu beachten, dass man auf Österreichs Autobahnen eine Vignette braucht. Infos und Links zum Erwerb der Autobahn-Vignette 2022 gibt es im Beitrag „Autobahn-Vignette 2022 für den Urlaub in Österreich nicht vergessen“.
Bei der Heimreise nach Deutschland
Bei der Heimreise nach Deutschland ist zu beachten, dass Österreich von Deutschland seit Sonntag, 16. Januar 2022 erneut als Hochrisikoland eingestuft ist.
Das bedeutet, dass, unter anderem, vor der Rückkehr nach Deutschland eine Einreiseanmeldung durchgeführt werden. Dies darf ausschließlich über die Seite www.einreiseanmeldung.de erfolgen.
Weitere Informationen und hilfreiche Links für die Heimreise nach dem Skiurlaub im Januar in Salzburg findet man im Beitrag „Deutschland spricht erneut Reisewarnung für Österreich aus“.