Obertauern Salzburg

Verschärfte Corona-Maßnahmen: Neue Regeln für den Skiwinter 21/22

Lockdown für Ungeimpfte, erweiterte FFP2-Maskenpflicht, Einschränkungen in der Gastronomie … Mit diesen verschärften Corona-Maßnahmen startet Salzburg in die Skisaison 2021/22.

Lange wurde von der österreichischen Bundesregierung gar nicht reagiert. Dann wurde mehr oder weniger „herumgebastelt“. Jetzt ringt man sich zu strengeren Maßnahmen durch. So startet Österreich am Montag, 15. November 2021, als einziges Land weltweit das Experiment „Lockdown für Ungeimpfte“. Ein Experiment, das angesichts der mittlerweile wahrlich hohen Covid-19-Inzidenz und damit einhergehender Überlastung der ICU (Intensivstation)-Betten von vielen Menschen als bedenklich eingestuft wird. Trotz zahlreichen, öffentlichen Aufrufen – von Experten bis hin zum Bundespräsidenten – werden die Maßnahmen darüber hinaus nicht verschärft.

Verschärfte Corona-Maßnahme in ganz Österreich ab Montag, 15. November 2021

Ab Montag, 15. November 2021, gelten folgende Covid-19-Maßnahmen, wie die  österreichische Bundesregierung am Sonntag, 14. November 2021, bekannt gab:

Lockdown für Ungeimpfte

Eigentlich waren die „Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte“ als höchste Eskalationsstufe – ab einer ICU-Bettenbelegung von über 600 – im Stufenplan der Bundesregierung vorgesehen gewesen. Nun beschloss die österreichische Bundesregierung die Maßnahmen vorzuziehen. Sie sollen der „Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung“ dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.

Der „Lockdown für Ungeimpfte“ bedeutet, dass Personen ab 12 Jahre ohne 2-G-Nachweis ihre Wohnungen nur mehr aus den bereits von bisherigen Lockdowns bekannten Gründen verlassen dürfen.

Von den meisten Dingen waren sie ohnehin durch die geltende 2-G-Regel ausgeschlossen. Neu ist mehr oder weniger lediglich, dass sie nun auch bei Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.

Unter die 2-G-Regelung fällt man, wenn man über ein gültiges Impfzertifikat verfügt oder einen Nachweis über eine in den letzten 180 Tagen durchgemachte Coronavirus-Infektion erbringen kann. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren,
Jugendliche zwischen 12 und 15, die über einen gültigen “Ninja-Pass” (Österreich) verfügen,
schwangere Frauen und
Personen, die zumindest eine Erstimpfung erhalten haben. Letztere können sich mit einem PCR-Test freitesten.

Diese Verordnung gilt vorerst bis 24. November 2021.

Zusätzlich verschärfte Corona-Maßnahmen in Salzburg

Erst kürzlich wurde daran gearbeitet, den österreichischen Corona-Maßnahmen-„Fleckerlteppich“ zu beseitigen. Hierzu wurden am 8. November 2021 einheitliche, für ganze Österreich geltende Verordnungen erlassen [Details und grundlegende Richtlinien zu den Bestimmungen in Österreich findet man im Beitrag „Corona-Regeln und hilfreiche Links“]. Ein Unterfangen, das lediglich für ein paar Tage erfolgreich war. Neuerlich werden Corona-Maßnahmen von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich verschärft.

Auch das Bundesland Salzburg, das besonders hohe Inzidenzen aufweist, hat zusätzliche Maßnahmen ergriffen. So gilt ab Montag, 15. November 2021:

  • In der Gastronomie dürfen Speisen und Getränke nur noch im Sitzen verabreicht werden, egal ob draußen oder drinnen.
  • Weihnachtsmärkte dürfen keinen Alkohol ausschenken.
  • FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch bei Arbeitsstätten, körpernahen Dienstleistern, bei allen Veranstaltungen, bei denen 2-G gilt, Messen und Weihnachtsmärkten.
Das sind die mit Stand 15. November 2021 gültigen, verschärften Corona-Maßnahmen im Land Salzburg. Quelle und Grafik: salzburg.gv.at
Das sind die mit Stand 15. November 2021 gültigen, verschärften Corona-Maßnahmen im Land Salzburg. Quelle und Grafik: salzburg.gv.at

Aktuelle, bundesweite Maßnahmen.

Jeweils aktuelle Verordnungen, Maßnahmen und Regeln in Zusammenhang mit Covid-19 im Bundesland Salzburg.

Direkter Link zur 2. Salzburger COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 vom 12. November 2021.

Infos zur von Deutschland für Österreich ausgesprochenen Reisewarnung.

Aktuelle Regelung zum Grenzverkehr zwischen Deutschland und Österreich.

Elektronische Einreiseanmeldung für Deutschland.

PCR-Gurgeltest in Salzburg
Achtung: Bei den PCR-Gurgeltests zur Eigenanwendung in den Spar-Märkten gibt es ab 15. November 2021 eine Ausgabereglementierung in Form einer Online-Registrierung auf „Salzburg gurgelt“.