Kaum eine Woche, in der in Österreich nicht neue Regelungen bezüglich der Covid-19-Maßnahmen in Kraft treten. Aktuell wurden die Einreisebestimmungen nach Österreich und die Regelung für schulpflichtige Kinder in den Ferien adaptiert. Für Silvester gilt nun eine Ausnahmeregelung bezüglich der Sperrstunde.
[Update 22.12.21: Die ab 27. Dezember für 22 Uhr festgelegte Sperrstunde gilt auch zu Silvester]
Die nachfolgenden Maßnahmen sind auf dem Stand vom 18. Dezember 2021 [Updates bezüglich auf 22 Uhr vorverlegter Sperrstunde und Aufhebung der Ausnahme für Silvester am 22.12.21]. Der Beitrag dient als Ergänzung, beziehungsweise Update des Berichtes „Regeln für den Skiurlaub im Salzburger Land im Dezember“. Die aktuellen Regelungen im Kurz-Überblick:
1. Generell gilt in ganz Österreich:
- Gültiger 2-G-Nachweis (vollständig genesen oder geimpft)
- FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2-G-Nachweispflicht ausgenommen.
- Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr aus Österreich:
Für österreichische, schulpflichtige Kinder gilt als 2-G -Nachweis der „Ninja-Pass“. - „Holiday-Ninja-Pass“
In schulfreien Wochen sind mind. zwei PCR-Tests durchzuführen, um den 2-G-Nachweis zu erfüllen {Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden.) Weitere, erforderliche Testungen können mit Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. - Für schulpflichtige Gästekinder im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt ebenfalls der „Holiday-Ninja-Pass“. Details zum „Holiday-Ninja-Pass“ findet man auf der Homepage von „Sichere Gastfreundschaft“.
- Für Jugendliche ab 12 Jahren, die keiner Schulpflicht in Österreich unterliegen, gilt 2-G.
- Verschärfte Regeln für die Einreise ab Montag, 20. Dezember 2021 (siehe Punkt 5)
2. Für die Gastronomie gilt:
- Restaurants und Skihütten dürfen geöffnet sein
- Gültiger 2-G-Nachweis
- Registrierungspflicht
- Sperrstunde ab 23 Uhr [Update 22.12.21: Ab 27. Dezember um 22 Uhr]
Für Silvester ist die Sperrstunde bundesweit aufgehoben. Es gilt die Sperrstunden-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. [Update 22.12.21: Die ab 27. Dezember für 22 Uhr festgelegte Sperrstunde gilt auch zu Silvester] - Nachtgastronomie inkl. Aprés-Ski, Stehgastronomie und Barbetrieb bleiben geschlossen.
- Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden
- Zusätzlich Indoor:
FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz
3. In den Hotels gilt
- Gültiger 2-G-Nachweis für alle Gäste ab dem 12. Lebensjahr
- FFP2-Maskenpflicht
- Wellnessbereich geöffnet
- Körpernahe Dienstleistungen (Massage, Kosmetik …) erlaubt
- Sperrstunde 23 Uhr [Update 22.12.21: Ab 27. Dezember um 22 Uhr]
- Alle Mitarbeiter müssen geimpft, getestet oder genesen sein
4. Für die Seilbahnen
- 2-G-Pflicht
- FFP2-Maskenpflicht an allen Seilbahnen
- Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von der 2-G-Nachweispflicht ausgenommen.
Für sie reicht zudem statt der FFP2-Maske ein „normaler“ Mund-Nasen-Schutz - Beim Kauf des Skipasses sind 2-G-Nachweis und Lichtbildausweis vorzulegen
Diese sind auch beim Skifahren mitzuführen
5. Strengere Einreisebestimmungen in Österreich
Österreich verschärft seine Einreiseregeln zur Eindämmung der Omikron-Variante. Die Verordnung tritt am Montag, 20. Dezember 2021, in Kraft.
Ab 20. Dezember 2021 gilt 2G+ bei der Einreise
Ab 20. Dezember 2021 gelten neue Einreisebestimmungen:
- Es gilt die 2G+-Regel.
Das bedeutet, dass man geimpft oder genesen UND PCR-getestet sein muss, um nicht in Quarantäne zu müssen.
Der PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein. - Ausgenommen davon sind etwa Personen, die einen Drittstich (Boosterimpfung) erhalten haben.
- Personen, die 2G+ nicht erfüllen (also zwar geimpft oder genesen sind, aber keinen negativen PCR-Test bei der Einreise mitführen) müssen ein Pre-Travel-Clearance durchführen und sich in Quarantäne begeben. Aus dieser kann man sich freitesten, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Detailinformationen zur Einreise nach Österreich gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums.
Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen als Virusvariantegebiete
[Update vom 22.12.21]
Ab Samstag, 25. Dezember gelten Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen als Virusvariantegebiete. Eine Einreise aus diesen Ländern soll dann nur mehr mit 3. Impfung und einem PCR-Test möglich sein, ohne in Quarantäne zu müssen. Die Novelle liegt noch nicht vor – Details stehen also noch aus.
Heimreise nach Deutschland
[Update am 23.12.21: Ab dem 25. Dezember fallen die verschärften Rückreisebedingungen weg, wie das Robert-Koch-Institut bekannt gab. Allerdings besteht mit 23. Dezember 2021 laut Webseite des Auswärtigen Amtes bei der Einreise nach Deutschland bereits für Personen ab sechs Jahren eine Pflicht zum Mitführen eines Impf- oder Genesenennachweises bzw. zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.]
Bei der Heimreise nach Deutschland ist zu beachten, dass Österreich von Deutschland als Hochrisikoland eingestuft ist.
Unter anderem muss vor der Rückkehr nach Deutschland eine Einreiseanmeldung durchgeführt werden. Dies darf ausschließlich über die Seite www.einreiseanmeldung.de erfolgen.
Weitere Informationen und hilfreiche Links findet man im Beitrag „Deutschland spricht Reisewarnung für Österreich aus“.