Obertauern Salzburg

Skipass online überprüfen und erneut freischalten

Die neuen Regelungen der österreichischen Bundesregierung bezüglich der Impfzertifikat-Gültigkeit haben auch Auswirkungen auf den Skipass. Betroffen sind nicht nur Skifahrer, die eine neue Liftkarte erwerben, sondern auch Inhaber von Saison-, Mehrtages- oder Verbundkarten. Diese sind teilweise nur mehr verkürzt gültig. Überprüfen kann man dies unkompliziert online.

Wer in Österreich zum „klassischen“ Skifahren gehen möchte benötigt nach wie vor neben der obligatorischen FFP2-Maske einen gültigen 2-G-Nachweis.

Ein Faktum, das mittlerweile allgemein bekannt und – mehr oder weniger – akzeptiert wird. So weit so gut. Zumindest war es dies bis 1. Februar. Jenen Tag, den die Österreichische Bundesregierung als Stichtag wählte, um die Gültigkeit der Impfzertifikate drastisch zu verkürzen.

Waren bis dahin Zweifachgeimpfte oder Geimpfte und Genesene noch für neun Monate „save“, um am sozialen Leben teilnehmen zu können, verkürzte sich dies mit 1. Februar 2022 auf sechs Monate. Betroffen davon sind alle, die bislang noch keine Booster-Impfung erhalten haben. Für Geboosterte gilt der Impfnachweis nämlich weiterhin neun Monate.

Eine detaillierte Übersicht der jeweiligen Gültigkeit der unterschiedlichen Impfstoffe und -kombinationen steht auf der Website des Gesundheitsministeriums zur Verfügung. Alle Maßnahmen für Februar 2022 findet man im Beitrag „Skiurlaub im Februar“.

2-G-Verknüpfung mit Liftpass

Für „lediglich“ zweifachgeimpfte oder geimpft und genesene Saisonkartenbesitzer bedeutet dies nun, dass sich die Gültigkeit der Liftkarte ebenfalls verkürzt.

Erfolgte die zweite Impfung etwa am 1. September 2021, gilt der Greenpass-Check nun nicht mehr bis zum Saisonende, sondern nur bis 28. Februar.

Beispiel für die Verkürzte Gültigkeitsdauer des Skipasses

Nötig wird die nochmalige Registrierung des Skipasses, weil Liftbetreiber den konkreten Impfstatus der Skipass-Inhaber aus Datenschutzgründen nicht speichern dürfen. Sie wird somit auch für jene notwendig, deren Grüner Pass weiter gültig ist.

Skipass online überprüfen

Ob und wie sie selbst von der neuen Regelung betroffen sind, können Liftkartenbesitzer bequem online überprüfen. Zudem ist so auch gleich eine Aktualisierung möglich.

Durchführen kann man dies etwa beim Ticketsystem-Anbieter Skidata. Die aktuelle  Skipass-Gültigkeitsabfrage und das Update sind dort für zahlreiche Skigebiete online via Safe2Ski möglich. (Hier geht es direkt zum Bereich für Skipässe in Obertauern.)

Skipass online erneut freischalten

Voraussetzung für ein Online-Update ist freilich ein QR-Code seines gültigen Covid-Impfzertifikates. Das Impfzertifikat kann man wahlweise als Bild oder PDF hochladen. Dann erfolgt die direkte Freischaltung.
Hat man nur den Gelben Impfausweis als Nachweis, muss die Verlängerung der Gültigkeit an einer der Liftkassen vor Ort erfolgen.

Die erneute Freischaltung des Lifttickets kann also

  • Online mit Safe2Ski Check-in,
  • vor Ort an geöffneten Liftkassen,
  • beim Kauf eines Tickets in den Hotels,
  • oder, wenn im Skigebiet vorhanden, direkt an den Ticketautomaten oder Greenpass-Check-Terminals

durchgeführt werden.

Allgemeine Regelungen für die Seilbahn-Nutzung

  • 2-G-Pflicht
  • FFP2-Maskenpflicht an allen Seilbahnen und in den dazugehörenden Bereichen wie Kassa …
    Für Kinder reicht ab dem Alter von sieben Jahren reicht ein „normaler“ Mund-Nasen-Schutz. Ab 15 Jahren FFP2-Maske
  • Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von der 2-G-Nachweispflicht ausgenommen.
    Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr aus Österreich: Für schulpflichtige Kinder gilt als 2-G -Nachweis der „Ninja-Pass“.
  •  „Holiday-Ninja-Pass“
    In schulfreien Wochen sind mind. zwei PCR-Tests durchzuführen, um den 2-G-Nachweis zu erfüllen {Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden.) Weitere, erforderliche Testungen können mit Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
  • Für schulpflichtige Gästekinder im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die nicht in Österreich zur Schule gehen, gilt ebenfalls der „Holiday-Ninja-Pass“. Details zum „Holiday-Ninja-Pass“ findet man auf der Homepage von „Sichere Gastfreundschaft“.
  • Für Jugendliche ab 12 Jahren, die keiner Schulpflicht in Österreich unterliegen, gilt 2-G.
  • Beim Kauf des Skipasses sind 2-G-Nachweis und Lichtbildausweis vorzulegen.
    Nachweis und Ausweis sind auch beim Skifahren mitzuführen.

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