Obertauern Salzburg

Neuer Monat, neue Regelungen: Skiurlaub im Februar

Kaum etwas, das sich so rasch ändert wie die Corona-Regelungen in Österreich. Auch der Februar 2022 bringt wieder zahlreiche Neuerungen bei den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung. Hier die Übersicht für den Skiurlaub im Februar.

Der Februar ist der Monat der schrittweisen Lockerungen bezüglich bestehender Corona-Regelungen. So werden die Sperrstunde nach hinten verlegt, Zusammenkünfte für Personen mit nichtzugewiesenen Sitzplätzen für bis zu 50 Personen erlaubt und – allen Unkenrufen zum Trotz – in Gastronomie und Hotellerie wieder 3-G statt 2-G eingeführt. Begründet wurden die Lockerungen von der österreichischen Bundesregierung damit, dass die Situation in den Spitälern trotz der hohen Fallzahlen durch Omikron stabil sei.

Die Änderungen folgen in terminlich abgestufter Reihenfolge. Gestartet wird der Februar allerdings mit einer Verschärfung, die auch Skigebiete vor großen Herausforderungen stellt.

Verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate ab 1. Februar

Mit 1. Februar 2022 hat sich in Österreich die Gültigkeit der Impfzertifikate geändert. Trotz zahlreicher Hinweise im Vorfeld staunte so mancher Österreicher nicht schlecht, als mit 1. Februar der Grüne Pass „plötzlich“ rot leuchtete.

Mit diesem Stichtag wurde nämlich die Gültigkeit der ersten Impfserie, also durch entweder zwei erhaltene Impfungen oder durch eine Impfung und Genesung, auf 180 Tage verkürzt. Lediglich für Personen, die unter achtzehn Jahren sind, gilt das Impfzertifikat noch 210 Tage.

Detaillierte Infos zum Impfzertifikats-Wirrwarr, sowie zur Gültigkeit der Impfungen mit Johnson&Johnson und Co, stehen detailliert auf der Website des Gesundheitsministeriums zur Verfügung.

Weiterhin 270 Tage gültig ist der Impfnachweis übrigens bei der Einreise nach Österreich. Allein: Bis zu den geplanten Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie am 19. Februar bringt dies Urlaubsgästen, deren Impfzertifikat älter als 180 Tage ist, nicht viel. Denn sie können bis dahin zwar einreisen, aber vor Ort weder in Hotels einchecken, noch eine Liftkarte erwerben. Eine etwa für deutsche Gäste, nach erneuter Einführung der Reisewarnung von Deutschland für Österreich, weitere Herausforderung für den Skiurlaub in Österreich, die für viele Hoteliers nicht ohne Storno-Folgen blieb. 

Doppelte Herausforderung für ausländische Urlaubsgäste

Vielen Gästen aus den Hauptherkunftsmärkten fehlt die in Österreich nötige Boosterimpfung. Eine, vor dem Hintergrund, dass vor der Pandemie immerhin drei Viertel aller Übernachtungen im Winter von ausländischen Gästen kamen, doppelt bittere Tatsache.

Ab Sonntag, 16. Januar 2021, befindet sich Österreich erneut auf der deutschen Corona-Hochrisikoliste. Ein Umstand, der besonders Urlauberfamilien mit Kleinkindern betrifft. Foto: TVB Obertauern
Seit Sonntag, 16. Januar 2021, befindet sich Österreich erneut auf der deutschen Corona-Hochrisikoliste. Ein Umstand, der besonders Urlauberfamilien mit Kleinkindern betrifft. Foto: TVB Obertauern

Leidtragend sind primär deutsche Urlauber. Nachdem Österreich von Deutschland aufgrund der hohen Infektionszahlen Mitte Januar erneut auf die Liste der Hochrisikogebiete gesetzt wurde, gab es bereits zahlreiche Stornierungen von Familien mit kleinen Kindern. Denn ungeimpfte Kinder dürfen zwar in Österreich ins Hotel und zum Skifahren, müssen aber bei der Rückkehr fünf Tage in Quarantäne.

Gemeinsam mit jenen Gästen, die nun durch die verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate wegfallenden, ist dies eine nicht zu unterschätzende Anzahl an ausbleibenden Nächtigungen.

Verkürzte Gültigkeit auch bei Skipässen relevant

Die verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate stellt auch für die heimischen Seilbahnen eine große Herausforderung dar. Denn für den Kauf eines Skipasses ist nach wie vor ein gültiger 2-G-Nachweis Voraussetzung.

Österreichs Seilbahner haben sich nach Verlautbarung der neuen Regelung gemeinsam in einem offenen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gewandt. Darin bringen sie das Dilemma rund um die Verkürzung der Gültigkeit für den Grünen Pass auf den Punkt. „Neben den nicht zu bewältigenden organisatorischen Hürden stellt sich dabei vor allem die fehlende Information an ausländische Gäste als Hauptproblem dar. Diese dürfen, ab dem 1. Februar zwar mit ihrem Grünen Pass bis 270 Tage Gültigkeit nach Österreich einreisen, der Skilift bleibt für sie aber geschlossen, wenn seit der letzten Impfung 180 Tage vergangen sind. Ein untragbarer Zustand, der nicht nur finanziell einen großen Schaden verursacht, sondern auch unser Image in arge Mitleidenschaft zieht“, erläutern sie darin unter anderem.

Von der neuen Regelung sind übrigens nicht nur Skifahrer, die eine Liftkarte erwerben wollen, betroffen. Selbst zahlreiche Inhaber einer bereits erworbenen Saisonkarte stehen vor dem Problem nun plötzlich ungültig gewordener, beziehungsweise weniger lang gültiger Skipässe. Gegebenenfalls müssen Skipässe mit den aktualisierten Zertifikaten neu freigeschalten werden. [Infos und Links gibt es im Beitrag „Skipass online überprüfen und erneut freischalten„]

Skiurlaub im Februar mit späterer Sperrstunde 

Ein Termin, den man sich merken sollte, ist Samstag, der 5. Februar. Mit diesem Tag wird die Sperrstunde für Gastronomie, Handel und „allen andere Settings“ auf 24 Uhr verschoben. Vor allem für Skiurlauber, die bis dahin auch im Hotel um 22 Uhr „ins Bett geschickt“ werden mussten, eine große Erleichterung.

Hinsichtlich Nachtgastronomie und den dieser gleichgestellten Aprés Ski-Lokalen ändert sich trotz zurückverlegter Sperrstunde nichts.

Geändert wird mit 5. Februar hingegen die Anzahl erlaubter Personen bei Zusammenkünften. Betroffen sind solche, bei denen, wie etwa bei privaten Feiern, keine fixen Sitzplätze zugewiesen sind. Sie wird von 25 auf 50 erhöht.

Prinzipiell gilt bei Veranstaltungen ab 5. Februar 2-G und FFP2-Maskenpflicht.

Ab 12. Februar: Nur mehr FFP2-Pflicht im Handel

Mit 12. Februar 2022 wird im Handel die 2-G-Pflicht aufgehoben. Auch Tests sind nicht notwendig, um einkaufen gehen zu können. Man muss allerdings weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Skiurlaub im Februar auch mit 3-G ab 19.2. möglich

Ab 19. Februar gilt in Hotellerie und Gastronomie trotz der mit Februar 2022 in Österreich eingeführten Impfpflicht wieder die 3-G-Regelung. Man darf dann also auch mit gültigem Coronatest in Hotels, Restaurants und Cafés und nicht lediglich mit dem Nachweis, geimpft oder genesen zu sein.

Als Testnachweis in der Gastronomie gilt ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein bis zu 24 Stunden alter Antigentest.

Aber Achtung: Zahlreiche Hoteliers haben sich dafür entschieden, trotzdem weiterhin an 2-G festzuhalten. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, tun also gut daran, rechtzeitig vor ihrem Skiurlaub im Februar im jeweiligen Hotel nach der dort angewandten Regelung zu fragen.

Begründet wird dies seitens der an der 2-G-Regelung festhaltenden Hoteliers mit dem Umstand, dass viele Gäste 2-G fordern und in größeren Hotels die Überprüfung der jeweiligen Tests pro Gast kaum administrierbar sei. Zudem könnten internationale Gäste ohnehin nicht ohne 2-G-Nachweis nach Österreich einreisen. Zudem sei in „ländlichen Gebieten“ ein durchgehendes Testen oft nicht möglich.

Die 3-G-Regelung gilt ab 19. Februar 2022 auch bei Veranstaltungen.

1 Kommentar

  1. Fertig Österreich zum Skifahren! Entgegen den anderen europäischen Ländern einfach die Fristen wegen den Covidmassnahmen zu verkürzen ist so etwas von unsäglich…! Hört auf mit dem Scheiss sonst war‘s dass für viele Skiurlauber die dann einfach NICHT MEHR KOMMEN WERDEN!

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