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Skifahren in Salzburg 2021/22: Corona-Regeln und hilfreiche Links

Skifahrer können sich im Land Salzburg auf eine sichere und erfolgreiche Wintersaison freuen. Foto: SalzburgerLand Tourismus | Hochkönig

Skifahrer können sich im Land Salzburg auf eine sichere und erfolgreiche Wintersaison freuen. Foto: SalzburgerLand Tourismus | Hochkönig

[Update | Den Stand vom 14. November 2021 findet man im Beitrag „Verschärfte Corona-Maßnahmen„] Ab 8. November 2021 wird in Österreichs Skigebieten ein „2-G“-Nachweis verpflichtend. In Gondeln, Kabinenbahnen und abdeckbaren Sesselliften muss ab 15. November keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Après-Ski wird der Nachtgastronomie gleichgestellt.

Achtung, NEUE Regelung*: Ab Montag, 8. November 2021, kommt in ganz Österreich die 2-G-Regelung für Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Spitäler und andere Bereiche, in denen bislang 3-G galt.

Update vom 5.11.2021 | 20 Uhr 25

Lange erwartet und längst überfällig präsentierte die österreichische Bundesregierung Ende Oktober endlich die adaptierten Regelungen für den Wintertourismus. In Kraft treten sollte die neue Verordnung grundsätzlich am 1. November 2021. Geltend sollten die Regeln ab 15. November 2021 werden. Sollten. Denn, nach dem aufgrund hoher Infektionszahlen einberufenen Corona-Gipfel in Wien am 5. November 2021, wurden diese bereits vor in Kraft treten bereits wieder verschärft.

In Österreich gilt ab Montag, 8. November 2021 generell, dass aus 3-G nun 2-G wird und eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken gilt.

Neue, österreichweite Corona-Regelungen ab 8. November 2021:

Quelle: Kleine Zeitung, Onlineausgabe vom 5. November 2021

Gleich vorweg: Die bundesweiten Maßnahmen gelten sozusagen als Mindestanforderung. Denn die Regelungen können – und werden auch – von den einzelnen Bundesländern verschärft werden. Selbst auf Gemeinde-Ebene können zusätzliche Verschärfungen, wie etwa eine Vorverlegung der Sperrstunde in Après-Ski-Lokalen, beschlossen werden.

Ein Umstand, der für zunehmende „Vervirung“ im Covd-19-Regel-Dschungel sorgt. Hier soll aber lediglich die Rede von den im Bundesland Salzburg und den grundlegenden bundesweiten geltenden Reglungen sein.

Als Basis für die Covid-19-Maßnahmen dient selbstverständlich auch in Salzburg die Verordnung des Bundes. Hier findet man die aktuelle, gesamte Rechtsvorschrift für die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 07.11.2021.

Hier geht es zu den FAQs zur neuen Maßnahmenverordnung.

Den aktuellen Maßnahmenüberblick für Österreich mit Download-Möglichkeit gibt es auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Eine gute Übersicht der aktuellen Corona-Situation in Österreich bietet der Infopoint des ORFs. Er bietet kompakte Informationen hinsichtlich neu gemeldeter Fälle, Spitalsbetten- und Intensivbettenauslastung, Tagesvergleich, effektive Reproduktionszahl …

Auch den tagesaktuellen Stand der belegten Intensivbetten in Österreich findet man auf der ORF-Homepage. In den „Morgenmeldungen“ werden die vom Nachmittag des Vortages  veröffentlichten Pandemiedaten aus dem offiziellen Dashboard der AGES ergänzend dargestellt. Das Update erfolgt meist zwischen 8.20 Uhr und 11.00 Uhr.

Einen guten Überblick der jeweils aktuellen Covid-19-Verordnungen und Maßnahmen im Bundesland Salzburg findet man auf der Homepage vom Land Salzburg.

Dort findet man auch die aktuellen Regelungen zum Grenzverkehr zwischen Deutschland und Salzburg und die aktuellen Infektionszahlen nach Bezirken und Gemeinden im Land Salzburg.

Jeweils geltende Regelungen prinzipiell an bundesweiten Stufenplan gekoppelt

In Österreich gilt ein Fünf-Stufen-Plan, der als „Leitfaden“ gilt. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Auslastung der Intensivbetten.

Daran gekoppelt ist etwa auch, welche Zugangsbeschränkungen prinzipiell in Kraft treten. Als wesentlicher Punkt gilt die 3-G-Regelung.

Prinzipiell unterscheidet man bei den Corona-Regeln in den Abstufungen 3-G, 2,5-G, 2-G und 1-G. Diese bedeuten im Detail:

Im Fokus der Maßnahmen stehen vor allem Ungeimpfte, ausgenommen bleibt nur die nicht impfbare Bevölkerung, wie aktuell Kinder unter 12 Jahren.

Der Fünf-Stufenplan und damit verbundene Maßnahmen

Stufe eins – ab 200 belegten Intensivbetten

Stufe zwei – tritt sieben Tage nach Überschreiten von 300 belegten Intensivbetten in Kraft.

Stufe drei – ab 400 belegten Intensivbetten

Stufe vier – ab 500 belegten Intensivbetten

Stufe fünf – ab 600 belegten Intensivbetten

Grundlegende Regelungen für das Skifahren in Salzburg 2021/22

Die nachfolgenden Regelungen gelten zumindest bis „Stufe 3“ des Maßnahmenplans. [Update: Ab Montag, 8. November 2021 tritt in Österreich, vorgezogen, gleich Stufe 4 in Kraft, wie die österreichische Bundesregierung am 5. November 2021 bekannt gab.]

Zuerst ja, dann nein, zuletzt wieder doch: FFP-2-Maskenpflicht an den Seilbahnen! Foto: Kitzenegger

Skifahren in Salzburg 2021/22: Benutzung von Seilbahnen nun mit 2-G aber ohne Maskenpflicht

Skipass ab Montag, 8. November 2021, bis auf weiteres nur mit 2-G-Nachweis erhältlich

Skifahren in Salzburg 2021/22: Allgemeine FFP2-Maskenpflicht entfällt mit 15. November 2021

An abdeckbaren Sesselliften, Gondeln und Kabinenbahnen sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörenden Stationen sollte zudem eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Diese entfällt nun ab 15. November 2021 mit der neuen Regelung.

Keine Kapazitäten-Beschränkung an den Liften

Kapazitätsbeschränkungen hinsichtlich der Zahl der Fahrgäste in Gondeln und auf Liften gibt es, im Gegensatz zum Vorwinter, in der Skisaison 2021/22 nicht. Auch Abstandsregeln sollen nicht mehr nötig sein.

Skifahren in Salzburg 2021/22: Après-Ski-Lokale wieder geöffnet

Après-Ski wird im Skiwinter 2021/22 wieder stattfinden. Betreffend der Corona-Regeln wird er der Nachtgastronomie gleichgestellt. Denn, wie Österreichs Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vor dem Ministerrat im Oktober so schön feststellte: Man könne Après-Ski ja „durchaus als Nachtgastronomie bei Tag bezeichnen“.

Ein Statement, das in seiner grundlegenden Aussage auch in der rechtlichen Begründung zur aktuellen, 3. Verordnung des Bundes aufgenommen wurde. Dort heißt es zu § 5 Abs. 2 (Einrichtungen der „Nachtgastronomie“):  „Um irrige Auslegungen dahingehend zu vermeiden, dass die Qualifikation als Betriebsstätte gemäß § 5 Abs. 2 von der Tageszeit abhängen könnte, wird die Bezeichnung „Einrichtungen der Nachtgastronomie“ gestrichen. Weiters wird klargestellt, dass auch Après-Ski-Lokale von § 5 Abs. 2 erfasst sind“. 

Ab „Stufe 2“ des österreichischen Stufenplans haben demnach auch zu Après-Ski-Lokalen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.

Hotellerie und Gastronomie

Hier gilt die 3-G-Regel lediglich bis „Stufe 2“. Danach gelten etwa „Wohnzimmertests“ nicht mehr als Nachweis. Ab 8. November 2021 tritt „2-G“ in Kraft!

Zudem sind Betreiber von Betriebsstätten der Gastronomie und Hotellerie weiterhin verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung den Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer und, wenn vorhanden, die E-Mail-Adresse sowie Tischnummer bzw. Bereich des konkreten Aufenthalts zu erheben. Die Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens zu versehen

Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.

Christkindlmarkt

Weihnachtsmärkte dürfen im Jahr 2021 wieder stattfinden. Aber auch für den Besuch des Christkindlmarkts ist ein 2-G-Nachweis nötig. Dieser wird an eigens eingerichteten Kontrollpunkten überprüft. Man muss also nicht an jedem Stand seinen Nachweis vorzeigen, sondern einmalig vor dem Betreten.

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